Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vita Bad AG
Angebot, Bestellungen, Unterlagen, Allgemeines
Offerten sind für beide Vertragsparteien freibleibend. Angaben in Angeboten und andern
Unterlagen sind nur annähernd massgebend. Schreib- und Rechenfehler bleiben unverbindlich.
Die Vita Bad AG behält sich an sämtlichen Zeichnungen, Unterlagen und Angeboten das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angebote (Kostenzusammenstellungen) werden mit deren Unterzeichnung durch den Besteller
zu verbindlichen und rechtsgültigen Bestellungen. In der Bestellung inbegriffen sind die
Zurverfügungstellung schematischer Planungsunterlagen für folgende bauseits zu leistenden
Arbeiten wie: Aushub -, Elektro- und Sanitär-Arbeiten. Nicht inbegriffen ist die Führung und
Überwachung der bauseits zu verrichtenden Arbeiten. Wird der Bestellungseingang durch die
Vita Bad AG in Form einer Auftragsbestätigung berichtigt, so ist diese Auftragsbestätigung für
beide Parteien rechtsverbindlich und es wird gemäss der entsprechenden Auftragsbestätigung
geliefert. Ansonsten ist die angenommene Bestellung massgebend. Ohne besondere schriftliche
Vereinbarungen werden die zurzeit von der Vita Bad AG geführten und geltenden Normprodukte
geliefert. Umtriebe sowie nicht in der Bestellung aufgeführte Arbeitsleistungen oder Waren,
welche nachträglich vom Besteller gewünscht werden oder wegen bauseits vorhandenen
Gegebenheiten zusätzlich erbracht werden müssen, weil z.B. die vom Lieferanten zur Verfügung
gestellten Pläne, Schemas und Bauplatz-Bereitstellungs-Angaben nicht eingehalten und
nachträglich abgeändert wurden, werden separat in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für
Umtriebe aus Bauverzögerung, welche vom Kunden oder von ihm bestellten Handwerken
verursacht werden. Jegliche Haftung für Personenunfälle, die in irgendeinem Zusammenhang mit
der Baustelle stehen, werden von der Vita Bad AG wegbedungen. Die Kundschaft wird gebeten,
eventuell bissige Haustiere vom Personal der Vita Bad AG fernzuhalten. Andernfalls haftet sie für
alle eventuell daraus resultierenden Schäden.
Vorschriften am Montageort
Die Vita Bad AG haftet für keinerlei Schäden, die aus der Verletzung des örtlichen
Bauzonenreglements und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verursacht
werden und die Montage sowie den Betrieb der Anlage tangieren.
Kaufpreis
Die Preisangaben verstehen sich ohne gegenteilige Vereinbarung ab Werk und unverpackt.
Ändern sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ablieferung und Montagetermins die
Lohnansätze oder die Materialpreise, so behält sich die Vita Bad AG das Recht einer
Preisanpassung vor. Dasselbe gilt bei Liefer- und Montageverzögerungen, welche die Vita Bad AG
nicht zu vertreten hat.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen haben gemäss den separaten Vereinbarungen auf der Bestellung /
Auftragsbestätigung zu erfolgen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. Die gewährten
Skontos sind nur dann abzugsberechtigt, sofern die Zahlungen fristgerecht gemäss Vereinbarung
beglichen werden, sprich der vereinbarte Betrag fristgerecht bei uns eintrifft.
Wird die Vollendung der Arbeiten durch Gründe die die Vita Bad AG nicht zu verantworten hat,
verzögert, so sind mindestens die bereits angefallenen Lieferantenkosten aus der
Auftragsabrechnung 30 Tage nach dem vorgesehenen Lieferdatum zur Zahlung fällig. Der
Besteller darf Zahlungen ohne ein gerichtliches Urteil oder eine schriftlich vereinbarte
Gegenforderung desselben nicht kürzen oder zurückbehalten. Dies darf er selbst dann nicht,
wenn irgendwelche Teile noch fehlen, der Gebrauch der gelieferten Anlage jedoch möglich ist.
Teillieferungen können fakturiert werden. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine
nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 6% zu entrichten.
Ebenso können alle Arten von Umtrieben, Mahnspesen, Inkasso-, Betreibungs- und
Rechtsstreitkosten entstehend aus Nichteinhalten des Vertrages dem Besteller durch die Vita Bad
AG vorab erhoben werden. Die Verpflichtung zu vertragsmässiger Zahlung bleibt bestehen.
Zahlungen dürfen nur an die Vita Bad AG direkt und nicht an Vertreter oder Monteure geleistet
werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen sämtliche von der Vita Bad AG gewährten Rabatte
oder Skonti dahin.
Eigentumsvorbehalt
Die Vita Bad AG behält sich das alleinige Eigentum an sämtlichen gelieferten Einbauteilen vor, wie
namentlich Schwimmbadabdeckung, Filteranlagen, Schwimmbad-Heizungen, Wellnesspacket
(Gegenschwimmanlagen, Massageanlagen, usw.) Wasseraufbereitungs-Anlagen, etc. bis alle
Forderungen der Vita Bad AG gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleich zeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, vollständig beglichen sind. Die Vita Bad AG kann den Vertrag im
Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen. Die Eintragskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann die Vita Bad AG die einzelnen Liefergegenstände (Ware /
Anlagen) heraus verlangen, sobald sich der Besteller nach erfolgter Mahnung immer noch in
Zahlungsverzug befindet. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes
entstehenden Kosten sowie allfällige Schäden und Wertverminderungen träg der Besteller.
Bauhandwerkerpfandrecht
Die Vita Bad AG kann zusätzlich für ihre offenen Forderungen gegenüber dem Besteller auf
dessen Grundstück ein Bauhandwerkerpfandrecht im Sinne von Art. 837 Abs. 1 Ziff3 errichten.
Lieferfristen
Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Betriebsstörungen, schlechte
Witterung, alle nicht voraussehbaren Ereignisse von höherer Gewalt oder vom Besteller
verursachte Verzögerungen infolge Bestellungsänderungen, unterlassenen Vorbereitungen oder
Angaben berechtigen die Vita Bad AG unter Ausschluss von Schadenersatz-Ansprüchen zur
Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtungen.
Lieferbedingungen und Annahme der Lieferung
Nutzen und Gefahr gehen an den Besteller über: bei Übernahme der Ware ab Werk, oder falls
durch die Vita Bad AG transportiert, bei Eintreffen der Ware am Bestimmungsort. Die Vita Bad AG
anerkennt keine Art von Haftung oder Entschädigungsansprüche für Sach- oder Personenschäden
resultierend aus dem Umgang mit der gelieferten Ware. Beratungen und Auskünfte unserer
Mitarbeiter erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich und unter
Ausschluss jedweder Haftung. Für Schäden an der Lieferung am Bestimmungsort durch Dritte
kann der Käufer belastet werden. Für Montagen durch die Vita Bad AG müssen auf der Baustelle
im Umkreis von 25m funktionierend ein Stromanschluss für 220V-Werkzeuge (z.T. 400V/25A
Euro-Stecker) und ein normaler Haus-Wasseranschluss zur Verfügung sein. Mängelrügen sind
sofort nach Erhalt der Lieferung oder Montage schriftlich begründet und per Einschreiben innert
10 Tagen an den Lieferanten zu richten. Nach Ablauf der 10-tägigen Frist gilt die Lieferung oder
Montage als genehmigt. Erweist sich die Mängelrüge als nicht stichhaltig, können die damit
verursachten Umtriebe dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Als nicht stichhaltige Mängel
gelten zum Beispiel: natürliche Holzrisse, Holzverzüge (denn auch imprägniertes Holz arbeitet),
kleine Massabweichungen von + / – 3% vom Nominalmass und +/-1cm bei Gehrungsschnitten,
kleine Folienfalten, normales Filtergeräusch, Mängel die in den bauseits erbrachten Leistungen
begründet liegen, etc. Die Vita Bad AG behält sich vor, Änderungen an Anlagen und Installationen
soweit sie als notwendig erscheinen, jederzeit ohne Gegenansprüche seitens des Bestellers
vornehmen zu können. Kann ein in der Bestellung aufgeführter Artikel nicht geliefert und
montiert werden, weil der Unterlieferant nicht oder etwas anderes liefert, so hat der Besteller
kein Recht auf Schadenersatz. Bestellt und nicht angenommene Waren kann die Vita Bad AG
fakturieren und auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.
Transport und Versicherung
Beschwerden wegen Transportschäden sind sofort bei Erhalt der Warte binnen 3 Tagen an die
verantwortliche Transportstelle zu richten. Für die durch die Vita Bad AG mit eigenem LKW /
Kleinbus gelieferten Waren übernimmt die Vita Bad AG das Transportrisiko. Andere
Transportarten gehen auf Gefahr des Bestellers.
Montage
Sofern die Montage im Preis als inbegriffen aufgeführt ist, umfasst sie die Montage der auf der
Bestellung aufgeführten Teile innerhalb der bestellten Anlage. Als ausserhalb der Anlage und in
der Montage nicht inbegriffen werden gezählt: Erd-, Mauer-, Elektriker-, Sanitär-, Schlosser-
Schreiner- oder Malerarbeiten. Dasselbe gilt bei den Planungsunterlagen von Architekten,
Baugesuchunterlagen, Bewilligungskosten. Sowie eventueller Ein- und Ausbau bestehender
Installationen. Eventuell notwendiges Ausbessern eines ungenügend vorbereiteten
Montageplatzes. Besondere Erschwernisse auf der Baustelle oder auf dem Weg dazu. Anbringen
von besonderen Sicherheitsmassnahmen oder Verstärkungen, die in der Bestellung nicht
aufgeführt sind. Sind die bauseits zu leistenden Voraussetzungen nach unseren Angaben und
Plänen nicht erfüllt und müssen die Monteure unverrichteter Dinge wieder gehen oder
Korrekturen, Ergänzungen vornehmen, so können diese zusätzlichen Spesen und Mehraufwände
dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
Garantien
Grundsätzlich gelten die Fabrikgarantien des jeweiligen Produkthersteller und Unterlieferanten.
Die Vita Bad AG verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, innerhalb der
Garantiezeit alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials unbrauchbar geworden sind,
so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Stattdessen kann die Vita
Bad AG nach ihrer Wahl den Verkaufspreis mindern. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Lieferanten. Die Vita Bad AG trägt die Kosten der Reparatur und den Ersatz der schadhaften Teile.
Bauseitige Umtriebe und Deplacementkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für
vorübergehenden Nichtgebrauch der Sache kann der Besteller keinerlei Ersatzansprüche geltend
machen. Das Wandlungsrecht im Sinne von Art. 368 Abs. 1 ist ausgeschlossen. Die Vita Bad AG
haftet nur bei grobem Verschulden, auch wenn es nicht um den Ersatz von Mangelfolgeschaden
geht. Schäden aus Betriebs- oder Produktionsausfall sind von der Haftung ausgenommen. Die
Haftung für Mängel die durch Hilfspersonen (z.B. Subunternehmer) oder durch
Nebenunternehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen. Garantieansprüche, wie hierin
beschrieben, gelten für alle bemängelten und nicht von der Garantie ausgeschlossenen Waren,
die nicht mehr gebrauchs- oder funktionsfähig sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten
Fristen: Die Garantiefrist beginnt ab Werk bei Direktbezug oder ab Montage bei Installation durch
die Vita Bad AG (spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung) und beträgt:
2 Jahre auf Apparate, Installationen und bewegliche Einzelteile exklusiv Unterwasserbeleuchtung
0.8mm – Folie 5 Jahre auf gegen Versprödung
1.5mm – Folie 10 Jahre auf Material / 5 Jahre auf Dichtheit und geleistete Arbeit
25 Jahre auf druckimprägnierte Holzbohlen gegen Durchrottung bei Einhaltung der
Einbauempfehlungen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Beschädigung und Funktionsstörungen durch falsche Bedienung, fehlerhafte Behandlung oder
durch Eingriffe Dritter - Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften und mangelhafter Wartung,
übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrischer oder
elektrolytischer Einflüsse sowie Schäden infolge Einfrierens oder verunreinigtem, verkalktem
Wasser mit zu hohem oder zu tiefem pH-Wert, Korrosionen, Wasserschlägen, sowie Schäden
infolge mangelhafter bauseitiger Vorbereitungen, schlechten Baugrundes sei es durch
bestehenden oder neu eingebrachten Unterbaues, sowie Schäden verursacht durch bauseits
eingebrachtes Hinterfüllen. - Anlagen oder Teile, an denen innerhalb der Garantiezeit Drittpersonen manipulierten
- einzeln gelieferte Waren oder gesamte Anlagen, die nicht restlos bezahlt sind.
Die Haftung der Vita Bad AG für allfällige Sachmängel wird für Verschleissteile vollumfänglich
wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf Verschleissteile gilt eine Garantiefrist von
drei Monaten ab Werk bei Direktbezug oder ab Montage bei Installation durch die Vita Bad AG.
Annullierung und Rücktritt
Erteilte Bestellungen können mit Zustimmung des Lieferanten und ohne Gegenforderung des
Bestellers annulliert werden. Dafür verpflichtet sich der Besteller zur Entrichtung der Vita Bad AG
bereits angefallener Kosten, mindestens aber 20% des Bestellungsbetrages. Erleidet die Vita Bad
AG durch die Nichterfüllung des Vertrags seitens des Bestellers einen Schaden, welcher die 20%
des Bestellungsbetrages übersteigt, so kann sie neben der Geltendmachung der 20% des
Bestellungsbetrages auch den Mehrbetrag einfordern.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Vita Bad AG und dem Besteller, insbesondere
Werk- und Lieferverträge sowie Aufträge, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand für
die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten ist Hochdorf.